Sozialrecht
Ihre Ansprüche auf Sozialleistungen
Über einen Antrag auf Bewilligung von Sozialleistungen wird durch Verwaltungsakt entschieden. Diese Bescheide können fehlerhaft sein, weil die Besonderheiten des Einzelfalles nicht erfaßt wurden oder weil das Recht nicht richtig angewendet worden ist. Leistungen werden dann gar nicht oder nur zum Teil bewilligt.
Um die Aufhebung eines rechtswidrigen Bescheides zu erreichen, muß Widerspruch eingelegt werden. Im Idealfall führt der Widerspruch dazu, daß die Behörde den Bescheid aufhebt. Anderenfalls kann gegen den Bescheid geklagt werden.
So kommen Sie zu Ihrem Recht.